Städtebauförderung

Allgemeine Informationen

Allgemeines zur Städtebauförderung
Fördervoraussetzungen
Antragsformular
Rechtsgrundlagen
Abgeschlossene Maßnahmen (Auszug)

Allgemeines zur Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.

Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:

  • die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Ausstattung mit grüner Infrastruktur, sowie der Gestaltung einer barrierefreien Gemeinde.
  • die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in zentralen Bereichen brachliegenden Gewerbe-, Militär- oder Bahnflächen zur Einrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) und die Beseitigung von Leerständen zugunsten der Schaffung von dauerhaftem Wohnraum – auch mit dem Ziel der Integration anerkannter Flüchtlinge.
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
  • Nutzung von überörtlicher Zusammenarbeit und von Netzwerken zur Stärkung der Zentren aller Stufen im ländlichen Raum.

Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale-Stadt-Maßnahmen im Sinne des BauGB in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet als Einheit (Gesamtmaßnahme). Mit Erlass der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in der Stadt Waldsassen (Sanierungssatzung) hat die Stadt den räumlichen Geltungsbereich für die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen festgelegt.

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerin ist grundsätzlich die Gemeinde. Sie kann die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen.

Zuwendungsfähige Ausgaben
Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel

  • Sanierungsvorbereitung
  • Ordnungsmaßnahmen (Grundstücksfreilegungen, Herstellung / Änderung von Erschließungsanlagen etc.)
  • Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)
  • Gemeinbedarfseinrichtungen (soweit diese der städtebaulichen Erneuerung dienen)
  • Kommunale Förderprogramme und Fonds (Quartiersfonds)

Art und Höhe
Die Städtebauförderungsmittel werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen vorzugsweise als Festbetragsfinanzierung, ansonsten als Anteilfinanzierung gewährt.

Die Gemeinde erhält grundsätzlich 60 Prozent der für die Einzelmaßnahme als förderfähig festgelegten Ausgaben erstattet. Insgesamt soll die Förderung 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Letzteres gilt nicht, wenn auf der Grundlage gesonderter Regelungen für Maßnahmen ein Fördersatz von 80 Prozent bis 90 Prozent zugelassen ist.

 

Fördervorraussetzungen

Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderungsrichtlinien gewährt. Grundvoraussetzung ist die Beteiligung der Kommune mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben.

Eigentümer/Investoren, die in einem Erneuerungsgebiet (Sanierungsgebiet der Stadt Waldsassen) ein förderfähiges Vorhaben realisieren wollen, das den kommunalen Erneuerungszielen entspricht, können bei der Stadt Waldsassen eine Kostenerstattung beantragen, soweit sie zur Durchführung der Maßnahme finanziell allein nicht in der Lage sind.

Allerdings darf vor der Bewilligung der Fördermittel mit einer Maßnahme nicht begonnen werden.

Die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung der Projekte dauerhaft, z. B. durch Hinweistafeln, darzustellen.

Für die Beratung und Bewilligung der Fördermittel sind die Regierungen zuständig. Die Gemeinden teilen den Regierungen ihren Förderbedarf in Form von Bewilligungsanträgen oder hilfsweise Bedarfsmitteilungen mit Prioritätensetzung mit. Die Regierungen entscheiden über die Bewilligung der Vorhaben im Rahmen der bereitgestellten Finanzhilfen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

 

Antragsformular

Sollten Sie die Modernisierung/Sanierung eines Gebäudes im Sanierungsgebiet der Stadt Waldsassen planen, kommen Sie mit Ihrem Anliegen auf die Stadt Waldsassen zu. In Absprache mit der Stadt Waldsassen und der Regierung der Oberpfalz können Sie bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen über die Städtebauförderung u.U. finanzielle Hilfe bei Ihrer Baumaßnahme erhalten.

Zur Antragstellung können Sie als ersten Schritt das nachfolgende Antragsformular bei der Stadt Waldsassen einreichen:

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Städtebauförderung sind:

  1. Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien)
    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. November 2019, Az. 36-4607.1-3-3
     
  2. Baugesetzbuch (BauGB)

 

Abgeschlossene Maßnahmen (Auszug)

Mit der Städtebauförderung bzw. dem Programm Stadtumbau West wird versucht, das Wohnumfeld und der Gebäudebestand im Sanierungsgebiet der Stadt Waldsassen aufzuwerten. Durch die bisher eingesetzten Mittel konnte dies bereits bei einer Vielzahl von Gebäuden im öffentlichen und privaten Eigentum erreicht werden.

Beispielhaft seien die Sanierung des Klosters Waldsassen sowie des Kultur- und Begegnungszentrum genannt.

Auch einige Straßen und Plätze im Altstadtbereich sind ansprechend und denkmalgerecht gestaltet worden, z.B. Basilikaplatz, Johannisplatz, Prinzregent-Luitpold-Straße, Kunstgasse, Dr.-Otto-Seidl-Straße, Goetheplatz.

Als weiteres Betätigungsfeld ist die Beseitigung von Industriebrachen der früheren Porzellanherstellung hinzugekommen. Hier konnte durch den Abbruch des ehemaligen Werkes B der Porzellanfabrik Bayreuther ein erster Erfolg verzeichnet werden.Die Errichtung eines Skate- und Mountainbikeparks auf dem Gelände der früheren Porzellanfabrik Bayreuther wurde erfolgeich umgesetzt. 2017 folgte der Abbruch und die Altlastensanierung des ehem. Werk A.

Die Sanierung des Rathauses von Waldsassen wurde 2019 abgeschlossen. Die Sanierung des Mühlviertels ist auf der Zielgeraden.

Aktuell wurde die Sanierung der Gebäude Mühlbachgasse 9 und Brauhausstraße 2 in Angriff genommen. Mit der Sanierung dieser Gebäude wird wertvoller Wohnraum in der Altstadt wieder zugänglich. Das Gartenschulhaus samt Umgriff im Klosterkomplex wird derzeit auch saniert.

Für die nächsten Jahre ist die Fortsetzung der Sanierung von Straßen und Plätzen im Altstadtbereich geplant, u.a. mit der Mühlbachgasse und der Zinkenwehrstraße.

Aber auch bei der Sanierung von Gebäuden privater Bauherren dienten Städtebaufördermittel zur Finanzierung der Kosten. Hier sind beispielhaft aus jüngster Vergangenheit die Modernisierung der ehemaligen Deutschen Schule (Johannisplatz 4) oder die Modernisierung des sog. Gärtnerhauses (Brauhausstraße 5) genannt.

Wie man anhand dieser Beispiele ersehen kann, leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag zur Ortsentwicklung in Waldsassen.


Nachfolgend sind alle derzeitigen Maßnahmen im Rahmen der Städtebaufördferung (bereits abgeschlossene, in Durchführung befindliche oder geplante) bildlich auf einem Lageplan dargestellt:

Städtebauförderung

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Waldsassen

Siller, Hubert

Stadtbaumeister
Zimmer 2.04
09632 / 88 - 130

Härtl, Markus

Bauamtsleitung, Städtebauförderung, Bauanträge, Baurecht, Bauleitplanung, Verkehrsrechtliche Anordnungen
Zimmer 2.06
09632 / 88 - 131

für verkehrsrechtliche Anordnungen:
vao(at)waldsassen.de

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