Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Waldsassen
Härtl, Markus
für verkehrsrechtliche Anordnungen:
vao(at)waldsassen.de
Der Stadt Waldsassen erkennt die Bedeutung von regenerativer Energieerzeugung und der damit verbundenen Abkehr von fossilen Brennstoffen an. Gleichzeitig steigt auch die Bedeutung von Energieautarkie im ganzen Bundesgebiet. In diesem Zusammenhang können Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und für eine kostengünstige erneuerbare Stromversorgung sorgen. Allerdings steht bislang der Wiesen- und Ackergrund nach der Umwandlung in eine Photovoltaik-Freifläche für ca. 20 bis 30 Jahre nicht mehr für die ursprüngliche Nutzung zur Verfügung.
Des Weiteren verändern Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen das Landschaftsbild. Je nach Topographie und Standort kann deren Errichtung bis hin zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Schutzgutes führen. Das Landschaftsbild besitzt jedoch in einer touristisch sensiblen Region wie dem Stadtgebiet von Waldsassen eine besondere Bedeutung. Die charakteristische Ausprägung der Klosterlandschaft mit historisch erhaltenen Flurformen und Blickbezügen auf sakrale Bauwerke, Premiumwanderwege und attraktive Radwege erfordern daher eine besondere Beachtung im Planungsprozess.
Ziel ist es, die bestehenden Vorteile von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen zu nutzen und die bestehenden bzw. daraus resultierenden Nachteile so weit zu minimieren, dass eine breite Akzeptanz gegeben ist und das Verfahren für die Ermittlung von geeigneten Flächen hierfür für jedermann nachvollziehbar und transparent gestaltet wird.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Waldsassen einen Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (PFA) im Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen (Kriterienkatalog PFA) beschlossen, der zur Ermittlung von geeigneten Flächen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich dient, die nicht als privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 8 und 9 Baugesetzbuch zulässig sind.
Nachfolgend steht dieser Leitfaden zum Download zur Verfügung:
für verkehrsrechtliche Anordnungen:
vao(at)waldsassen.de