Steuern und Gebühren
Hier finden Sie eine Auswahl der derzeit in Waldsassen geltenden Steuern- und Gebührensatzungen.
Bücherei
Um die Stadtbücherei nutzen zu können, wird ein sog. Leseausweis benötigt. Dieser wird Ihnen bei Ihrem ersten Besuch in der Bücherei ausgestellt.
Die Einschreibegebühr hierfür beträgt 1,00 €.
Für die Ausleihung werden folgende Gebühren erhoben:
Einzelperson je Erwachsener oder Kind | 14,00 €/Jahr |
Familie | 17,00 €/Jahr |
Kurzfristige Benutzung beispielsweise Feriengäste | 0,50 €/Leihstück |
Wird die maximale Ausleihdauer überschritten, wird je Leihstück eine Säumnisgebühr erhoben:
Bücher, Hörbücher, Tiptois (max. 21 Tage Ausleihdauer) | 0,20 €/Woche |
Zeitschriften (max. 7 Tage Ausleihdauer) | 0,20 €/Woche | Puzzle (max. 21 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Woche | Tonies, CDs, DVDs, Spiele (max. 14 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Woche |
Konsolenspiele (max. 14 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Tag |
Weitere Informationen
Mehr Informationen dazu finden Sie in der Leseordnung der Stadtbücherei Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:
Die Webseite der Stadtbücherei Waldsassen mit aktuellen Informationen über Neuzugänge und Verfügbarkeit der Medien erreichen Sie über folgenden Link:
- https://opac.winbiap.net/waldsassen/index.aspx*
Grünabfälle
Zur Anlieferung von Grünabfällen ist eine Punktekarte mit entsprechenden Guthaben erforderlich. Je angefangene 0,25 m³ Grünabfall wird ein Punkt vom Aufsichtspersonal vor Ort entwertet.
Punktekarten können in der Bürger-Info im Rathaus Waldsassen zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden. Folgende Karten sind erhältlich:
5 Punkte-Karte entspricht 1,25 m³ Grünabfallmenge (5 x 0,25 m³) | 10,00 € |
10 Punkte-Karte entspricht 2,5 m³ Grünabfallmenge (10 x 0,25 m³) | 20,00 € |
20 Punkte-Karte entspricht 5,0 m³ Grünabfallmenge (20 x 0,25 m³) | 40,00 € |
Weitere Informationen
Genauere Informationen (Anfahrt, Öffnungszeiten) finden Sie auf unserer Seite zur Grüngutannahme, die Sie über folgenden Link aufrufen können:
Grundsteuer
Grundsteuer Hebesatz 2024
Grundsteuer | Hebesatz |
---|---|
Grundsteuer A Betriebe der Land- und Forstwirtschaft | 395 v. H. |
Grundsteuer B Bebaute und unbebaute Grundstücke | 395 v. H. |
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Bekanntmachung für die Grundsteuer 2024, die Sie mittels des nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer, die durch eine Satzung geregelt wird.
Die Steuer beträgt:
für den ersten Hund | 50,00 € |
für den zweiten Hund | 60,00 € |
für jeden weiteren Hund | 70,00 € |
ermäßigter Satz für Jagdhunde | 25,00 € |
für Kampfhunde | obiger Betrag mal 10 |
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenen Satzung der Stadt Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:
Stiftlandmuseum
Derzeit gelten folgende Eintrittspreise für einen Besuch des Stiftlandmuseums in Waldsassen:
Erwachsene | 3,50 € |
Schüler, Studenten und Behinderte | 1,50 € |
Schulklassen (pro Person) | 0,50 € |
Gruppen (pro Person) | 2,50 € |
Waldsassener Klosterticket (Kombiticket für Museum, Klosterbibliothek und Naturerlebnisgarten) | 6,00 € |
Öffnungszeiten: Winterpause von 07.Januar bis Ende März, danach geöffnet donnerstags bis sonntags von 13 bis 16 Uhr.
(Allerheiligen, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag und Silvester geschlossen.)
Weitere Informationen
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Stiftlandmuseum, die Sie über folgenden Link aufrufen können:
Wasser- / Abwassergebühren
Wassergebühren
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4,0 m³/h: 50,00 €/Jahr*
- bis 10,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
- bis 16,0 m³/h: 100,00 €/Jahr*
- über 16,0 m³/h: 200,00 €/Jahr*
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,86 €* je m³ entnommenen Wassers.
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.
- Wasserabgabesatzung der Stadt Waldsassen (WAS) (Stand: 10.12.2019)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Waldsassen (BGS-WAS) (Stand: 06.12.2023)
Abwassergebühren
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird ebenfalls nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
- bis 10,0 m³/h: 115,00 €/Jahr*
- bis 16,0 m³/h: 150,00 €/Jahr*
- über 16,0 m³/h: 305,00 €/Jahr*
Einleitungsgebühr
Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 4,87 €* je m³ Abwasser.
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.