Der Planfeststellungsbeschluss in o.g. Angelegenheit wurde erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen sind ab dem 12.06.2024 für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz einsehbar und werden hierdurch gem. § 43b Abs. 1 EnWG öffentlich bekanntgegeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung (https://www.ropf.de/mam/service/regierungsamtsblatt/2024/r2024_06.pdf ), die am 05.06.2024 auch in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht wurde, sowie der Pressemitteilung (https://www.ropf.de/presse/pressemeldungen/archiv/2024/031_plafe_ostbayernring_b/index.html).