Die Stadt Waldsassen ist in Ihrem Gemeindegebiet zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, die neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden, einschließlich ihrer jeweiligen Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Sinn der §§ 12, 30 Abs. 1 und 2 BauGB.
Demnach entscheidet die Stadt Waldsassen als Bauaufsichtsbehörde über alle baurechtlichen Anträge, die Bauvorhaben der vorgenannten Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinn der §§ 12, 30 Abs. 1 und 2 BauGB im Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen betreffen.
Pünktlich zum Jahreswechsel macht die Stadt Waldsassen bei der Einreichung dieser Bauanträge einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung.
Bereits 2023 wurde die Stadt für ihre Bemühungen zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales mit dem Prädikat „Digitales Amt“ ausgezeichnet. Nun wurde ein weiterer bedeutender Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung vollzogen.
So können ab dem 01.01.2025 nun auch baurechtliche Anträge, für die die Stadt Waldsassen als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, digital bei der Stadt eingereicht werden. Nach umfangreichen Vorbereitungen steht nun die Infrastruktur für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren bereit. Diese neu geschaffene Möglichkeit zur Kommunikation mit der Stadt bringt zahlreiche Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger.
Mit der nun vollzogenen Neuerung werden die Bauwilligen in die Lage versetzt, medienbruchfrei ihre Bauvorlagen digital bei der Stadt Waldsassen einzureichen. Damit ist die digitale Bearbeitung dieser Bauanträge möglich. Dies bedeutet eine Effizienzsteigerung und eine beschleunigte Abwicklung der Verfahren.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter äußerte sich positiv zu dieser Entwicklung:
„Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Bauaufsichtsbehörden. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun auch die Stadt Waldsassen dazukommt und ab Januar insgesamt 106 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten, bei neun weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits über 75 Prozent aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Monatlich werden in Bayern über den Digitalen Bauantrag weit über 2.500 Vorgänge eingereicht.“
Für weitere Informationen und die Nutzung des Digitalen Bauantrags besuchen Sie bitte https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ oder ab 01.01.2025 die Homepage der Stadt Waldsassen unter https://www.waldsassen.de/digitales-rathaus (Rubrik „Bauantrag online“).
Außerdem steht im Rathaus Markus Härtl (Tel. 09632/88-131, E-Mail: markus.haertl(at)waldsassen.de) für Fragen zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass alle baurechtlichen Anträge im Gemeindegebiet der Stadt Waldsassen, für die die Stadt nicht zuständig ist, direkt beim Landratsamt Tirschenreuth einzureichen sind. Auch das Landratsamt Tirschenreuth bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit einer digitalen Antragseinreichung an (https://www.kreis-tir.de/digitale-verwaltung).
Stadt Waldsassen
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