Steuern und Gebühren

Hier finden Sie eine Auswahl der derzeit in Waldsassen geltenden Steuern- und Gebührensatzungen.

Bücherei

Um die Stadtbücherei nutzen zu können, wird ein sog. Leseausweis benötigt. Dieser wird Ihnen bei Ihrem ersten Besuch in der Bücherei ausgestellt.
Die Einschreibegebühr hierfür beträgt 1,00 €.

Für die Ausleihung werden folgende Gebühren erhoben:

Einzelperson
je Erwachsener oder Kind
14,00 €/Jahr
Familie 17,00 €/Jahr
Kurzfristige Benutzung
beispielsweise Feriengäste
0,50 €/Leihstück

Wird die maximale Ausleihdauer überschritten, wird je Leihstück eine Säumnisgebühr erhoben:

Bücher, Hörbücher, Tiptois
(max. 21 Tage Ausleihdauer)
0,20 €/Woche
Zeitschriften
(max. 7 Tage Ausleihdauer)
0,20 €/Woche
Puzzle
(max. 21 Tage Ausleihdauer)
0,50 €/Woche
Tonies, CDs, DVDs, Spiele
(max. 14 Tage Ausleihdauer)
0,50 €/Woche
Konsolenspiele
(max. 14 Tage Ausleihdauer)
0,50 €/Tag

Weitere Informationen

Mehr Informationen dazu finden Sie in der Leseordnung der Stadtbücherei Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:

Die Webseite der Stadtbücherei Waldsassen mit aktuellen Informationen über Neuzugänge und Verfügbarkeit der Medien erreichen Sie über folgenden Link:

  • https://opac.winbiap.net/waldsassen/index.aspx*
  • * Achtung: Mit einem Klick auf diesen Link verlassen Sie die Webseite der Stadt Waldsassen und gelangen zu einer Webseite unseres externen Dienstleisters datronicsoft IT Systems aus Augsburg.
Grünabfälle

Zur Anlieferung von Grünabfällen ist eine Punktekarte mit entsprechenden Guthaben erforderlich. Je angefangene 0,25 m³ Grünabfall wird ein Punkt vom Aufsichtspersonal vor Ort entwertet.

Punktekarten können in der Bürger-Info im Rathaus Waldsassen zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden. Folgende Karten sind erhältlich:

5 Punkte-Karte
entspricht 1,25 m³ Grünabfallmenge (5 x 0,25 m³)
10,00 €
10 Punkte-Karte
entspricht 2,5 m³ Grünabfallmenge (10 x 0,25 m³)
20,00 €
20 Punkte-Karte
entspricht 5,0 m³ Grünabfallmenge (20 x 0,25 m³)
40,00 €

Weitere Informationen

Genauere Informationen (Anfahrt, Öffnungszeiten) finden Sie auf unserer Seite zur Grüngutannahme, die Sie über folgenden Link aufrufen können:

Grundsteuer

Grundsteuer Hebesatz 2025

Grundsteuer Hebesatz
Grundsteuer A
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
225 v. H.
Grundsteuer B
Bebaute und unbebaute Grundstücke
225 v. H.

Weitere Informationen

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hebesatzsatzung, die Sie mittels des nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.

Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer, die durch eine Satzung geregelt wird.

Die Steuer beträgt:

für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 70,00 €
ermäßigter Satz für Jagdhunde 25,00 €
für Kampfhunde obiger Betrag mal 10

Weitere Informationen

Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenen Satzung der Stadt Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:

Stiftlandmuseum

Derzeit gelten folgende Eintrittspreise für einen Besuch des Stiftlandmuseums in Waldsassen:

Erwachsene 3,00 €
Schüler, Studenten und Behinderte 1,50 €
Schulklassen (pro Person) 0,50 €
Gruppen (pro Person) 2,50 €
Waldsassener Klosterticket
(Kombiticket für Museum, Klosterbibliothek und Naturerlebnisgarten)
6,00 €

Öffnungszeiten: Geöffnet Donnerstags bis Sonntags von 13 bis 16 Uhr.
(Allerheiligen, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag und Silvester geschlossen. Winterpause ab Hl. Drei Könige bis Mitte/Ende März.)

Weitere Informationen

Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Stiftlandmuseum, die Sie über folgenden Link aufrufen können:

Wasser- / Abwassergebühren

Wassergebühren

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4,0 m³/h: 50,00 €/Jahr*
  • bis 10,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
  • bis 16,0 m³/h: 100,00 €/Jahr*
  • über 16,0 m³/h: 200,00 €/Jahr*

* netto, zzgl. 7% Mwst.

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,86 €* je m³ entnommenen Wassers.

* netto, zzgl. 7% Mwst.

Weitere Informationen

Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.

Abwassergebühren

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird ebenfalls nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
  • bis 10,0 m³/h: 115,00 €/Jahr*
  • bis 16,0 m³/h: 150,00 €/Jahr*
  • über 16,0 m³/h: 305,00 €/Jahr*

* auf Abwassergebühren wird keine Mwst. erhoben

Einleitungsgebühr

Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 4,87 €* je m³ Abwasser.

* auf Abwassergebühren wird keine Mwst. erhoben

Weitere Informationen

Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.

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