Steuern und Gebühren
Hier finden Sie eine Auswahl der derzeit in Waldsassen geltenden Steuern- und Gebührensatzungen.
Bücherei
Um die Stadtbücherei nutzen zu können, wird ein sog. Leseausweis benötigt. Dieser wird Ihnen bei Ihrem ersten Besuch in der Bücherei ausgestellt.
Die Einschreibegebühr hierfür beträgt 1,00 €.
Für die Ausleihung werden folgende Gebühren erhoben:
Einzelperson je Erwachsener oder Kind | 14,00 €/Jahr |
Familie | 17,00 €/Jahr |
Kurzfristige Benutzung beispielsweise Feriengäste | 0,50 €/Leihstück |
Wird die maximale Ausleihdauer überschritten, wird je Leihstück eine Säumnisgebühr erhoben:
Bücher, Hörbücher, Tiptois (max. 21 Tage Ausleihdauer) | 0,20 €/Woche |
Zeitschriften (max. 7 Tage Ausleihdauer) | 0,20 €/Woche |
Puzzle (max. 21 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Woche |
Tonies, CDs, DVDs, Spiele (max. 14 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Woche |
Konsolenspiele (max. 14 Tage Ausleihdauer) | 0,50 €/Tag |
Weitere Informationen
Mehr Informationen dazu finden Sie in der Leseordnung der Stadtbücherei Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:
Die Webseite der Stadtbücherei Waldsassen mit aktuellen Informationen über Neuzugänge und Verfügbarkeit der Medien erreichen Sie über folgenden Link:
- https://opac.winbiap.net/waldsassen/index.aspx*
Grünabfälle
Zur Anlieferung von Grünabfällen ist eine Punktekarte mit entsprechenden Guthaben erforderlich. Je angefangene 0,25 m³ Grünabfall wird ein Punkt vom Aufsichtspersonal vor Ort entwertet.
Punktekarten können in der Bürger-Info im Rathaus Waldsassen zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden. Folgende Karten sind erhältlich:
5 Punkte-Karte entspricht 1,25 m³ Grünabfallmenge (5 x 0,25 m³) | 10,00 € |
10 Punkte-Karte entspricht 2,5 m³ Grünabfallmenge (10 x 0,25 m³) | 20,00 € |
20 Punkte-Karte entspricht 5,0 m³ Grünabfallmenge (20 x 0,25 m³) | 40,00 € |
Weitere Informationen
Genauere Informationen (Anfahrt, Öffnungszeiten) finden Sie auf unserer Seite zur Grüngutannahme, die Sie über folgenden Link aufrufen können:
Grundsteuer
Grundsteuer Hebesatz 2025
Grundsteuer | Hebesatz |
---|---|
Grundsteuer A Betriebe der Land- und Forstwirtschaft | 225 v. H. |
Grundsteuer B Bebaute und unbebaute Grundstücke | 225 v. H. |
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hebesatzsatzung, die Sie mittels des nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer, die durch eine Satzung geregelt wird.
Die Steuer beträgt:
für den ersten Hund | 50,00 € |
für den zweiten Hund | 60,00 € |
für jeden weiteren Hund | 70,00 € |
ermäßigter Satz für Jagdhunde | 25,00 € |
für Kampfhunde | obiger Betrag mal 10 |
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenen Satzung der Stadt Waldsassen, die Sie über den folgenden Link als PDF-Datei herunterladen können:
Stiftlandmuseum
Derzeit gelten folgende Eintrittspreise für einen Besuch des Stiftlandmuseums in Waldsassen:
Erwachsene | 3,00 € |
Schüler, Studenten und Behinderte | 1,50 € |
Schulklassen (pro Person) | 0,50 € |
Gruppen (pro Person) | 2,50 € |
Waldsassener Klosterticket (Kombiticket für Museum, Klosterbibliothek und Naturerlebnisgarten) | 6,00 € |
Öffnungszeiten: Geöffnet Donnerstags bis Sonntags von 13 bis 16 Uhr.
(Allerheiligen, Heiligabend, 1. Weihnachtsfeiertag und Silvester geschlossen. Winterpause ab Hl. Drei Könige bis Mitte/Ende März.)
Weitere Informationen
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Stiftlandmuseum, die Sie über folgenden Link aufrufen können:
Wasser- / Abwassergebühren
Wassergebühren
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4,0 m³/h: 50,00 €/Jahr*
- bis 10,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
- bis 16,0 m³/h: 100,00 €/Jahr*
- über 16,0 m³/h: 200,00 €/Jahr*
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,86 €* je m³ entnommenen Wassers.
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.
- Wasserabgabesatzung der Stadt Waldsassen (WAS) (Stand: 10.12.2019)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Waldsassen (BGS-WAS) (Stand: 06.12.2023)
Abwassergebühren
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird ebenfalls nach dem Dauerdurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4,0 m³/h: 75,00 €/Jahr*
- bis 10,0 m³/h: 115,00 €/Jahr*
- bis 16,0 m³/h: 150,00 €/Jahr*
- über 16,0 m³/h: 305,00 €/Jahr*
Einleitungsgebühr
Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 4,87 €* je m³ Abwasser.
Weitere Informationen
Weitere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenen Satzungen der Stadt Waldsassen, die Sie mittels der nachfolgenden Links als PDF-Datei herunterladen können.