Teilnahmebedingungen

Die Stadt Waldsassen führt erneut den Fotowettbewerb „WEIHNACHTEN“ durch.

Das Siegerbild wird prämiert!!!

Die Jury setzt sich aus dem ersten Bürgermeister Bernd Sommer, Geschäftsführer Martin Rosner, Inge Frank, Stefanie Ollermann und Jessica Patz zusammen.

Einsendeschluss: 08.11.2024

Zur Einsendung:
- Bei der Auswahl des Siegerfotos wird vor allem darauf geachtet, dass die Bilder aus dem Gemeindegebiet Waldsassen sind.
- Das Bild bitte per E-Mail an stefanie.ollermann(at)waldsassen.de senden.
- Das Bild bitte im Bildformat JPEG einreichen.

- Die Angaben über den Entstehungsort, Motiv sowie Bildtitel sind verpflichtend.
- Pro Person sind max. zwei Bilder zulässig.
- Bereits eingereichte Bilder aus den vergangenen Jahren fallen aus der Wertung.
- Textelemente im Bild, wie etwa der Name des Fotografen oder Copyright-Vermerke sind nicht zulässig.

Vom Wettbewerb sind Mitglieder der Jury sowie deren nahe Angehörige ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Teilnehmer sichert zu, dass die eingereichten Bilder von ihm selbst aufgenommen worden und er über alle erforderlichen Rechte an den von ihn eingereichten Fotos verfügt, frei von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Er ist berechtigt, die Nutzungsrechte an die Stadt Waldsassen zu übertragen.

Mit der Einsendung von Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit der honorarfreien Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung seiner im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Fotos sowie der Nennung seines vollen Namens sowie des Bildtitels durch die Stadt Waldsassen einverstanden. Das Einverständnis erfasst insbesondere die Veröffentlichung / öffentliche Zugänglichmachung im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit und den Social-Media-Kanälen der Stadt Waldsassen. Der Teilnehmer überträgt der Stadt Waldsassen Nutzungsrechte an den Fotos. Alle Bildrechte überträgt der Teilnehmer auf die Stadt Waldsassen

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erkennen die Einsender diese Bedingungen an!

Hinweis:
Bei erkennbarer Abbildung von Personen ist das Einverständnis der Abgebildeten erforderlich, es sei denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk; bei der erkennbaren Abbildung Minderjähriger ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor. Bitte beachten Sie, dass Marken, Kennzeichen und Werke Dritter ggf. rechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung der Berechtigten nicht veröffentlicht oder abgebildet werden dürfen.

 

 

 

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