Bauleitpläne der Stadt Waldsassen
Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen der Stadt Waldsassen
Aufgabe der gemeindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Hierzu haben die Gemeinden sog. Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Wonach im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird, enthalten Bebauungspläne hingegen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einzelne Teilbereiche im Gemeindegebiet. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde zu entwickeln. Insofern erfolgt mit Bebauungsplänen somit eine detaillierte Umsetzung der im Flächennutzungsplan dargestellten städtebaulichen Planungen.
Als weiteres Instrument der Bauleitplanung gibt es sog. städtebauliche Satzungen. Hier sind die sog. Innenbereichsatzungen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB und die sog. Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu nennen.
Nachfolgend sind nun ausschließlich zu Informationszwecken Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen der Stadt Waldsassen abrufbar.
Die Liste ist allerdings nicht abschließend.
Nachdem die hier aufgelisteten Bebauungspläne bzw. Satzungen von den Originaldokumenten abgescannt wurden, kann es durchaus sein, dass sie nur eingeschränkt lesbar, nicht maßstabsgetreu und evtl. unvollständig sind.
Die Originaldokumente können im Stadtbauamt im Rathaus der Stadt Waldsassen eingesehen werden.
Es sind aktuell nur nachfolgende Pläne verfügbar (weitere Pläne werden folgen):
Übersicht der digital verfügbaren Bebauungspläne:
Bebauungsplan "Erweiterung Hochäckerweg OT Kondrau" in Kraft getreten am 06.10.2017 |
Bebauungsplan "Nähe Stationsweg" in Kraft getreten am 02.07.2021
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Bebauungsplan "Am Zieglerrang - Änderungsplan 1" in Kraft getreten am 21.04.2022 |
Bebauungsplan "Waldsassen Erweiterung ehem. Porzellanfabrik“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan GE und MI „Ehem. Porzellanfabrik Bareuther Werk A“ in Kraft getreten am 15.05.2023 |
2. Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gelände ehem. Klinkerfabrik mit Hart-Areal“ in Kraft getreten am 30.07.2024 |
2. Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Ehemalige Porzellanfabrik, Teil I“ in Kraft getreten am 20.08.2024 |
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung „Nähe Finkenbühlstraße“ in Kraft getreten am 20.09.2024 |
Flächennutzungsplan der Stadt Waldsassen
Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Er stellt in erster Linie eine verwaltungsinterne Grundlage zur Entwicklung des Gemeindegebiets dar. Allerdings bildet er die Grundlage für die aus ihm zu entwickelten Bebauungspläne, mit denen eine detaillierte Umsetzung der im Flächennutzungsplan dargestellten städtebaulichen Planungen erfolgt.
Nachfolgend ist ein Scan des Flächennutzungsplan abgebildet. Für weitere detaillierte Auskünfte zum Plan wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Waldsassen.
Änderungen zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Waldsassen
nicht abschließende Auflistung (wird noch ergänzt):
Ihr Ansprechpartner
Härtl, Markus
für verkehrsrechtliche Anordnungen:
vao(at)waldsassen.de